Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die traditionelle Art der Beisetzung in Österreich.

Dabei erfolgt die Beisetzung in einem Sarg auf einem Friedhof. Wir organisieren für Sie die Trauerfeier und führen die Bestattung auf den von Ihnen gewünschten Friedhof durch.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird die verstorbene Person mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Diese Form ist Voraussetzung für sämtliche Formen der „alternativen“ Bestattung.

Die Feuerbestattung ist rechtlich, wie auch in allen christlichen Religionen, der Erdbestattung gleichgestellt.

Bei einer Urnenbeisetzung können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

  • Die Einäscherung findet nach der Verabschiedung statt. Die Trauerfeier oder Verabschiedung wird mit dem Sarg abgehalten und die Urnenbeisetzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Die Einäscherung findet vor der Verabschiedung statt, die Verabschiedungsfeier erfolgt bereits mit der Urne.

Für die Urnenbeisetzung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Beisetzung in einer Naturbestattung, z. B. der LebenskreisQuelle (www.lebenskreisquelle.at)
  • Urnennische, -hain oder Grab am Friedhof
  • Urne zu Hause
  • Alternative Bestattung zu See, am Berg, im Wald

Für eine Beisetzung außerhalb eines Friedhofs bedarf es der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Auch diese Behördenwege übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

Naturbestattung in der LebenskreisQuelle

Wir bieten mit der LebenskreisQuelle Hainfeld eine einzigartige Form der Naturbestattung an. An diesem eigens für besondere Abschiede geschaffenen Ort begleiten wir Menschen mit einer persönlichen und sehr individuellen Zeremonie zur letzten Ruhe.

LebenskreisQuelle

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen als Notfallpsychologin und Bestatter wissen wir, wie wertvoll und wichtig das bewusste Abschiednehmen ist. In unseren Zeremonien würdigen wir sehr individuell das Leben des Verstorbenen und geben den anwesenden Trauergästen die Möglichkeit, aktiv bei der Abschiednahme mitzuwirken.

Dieser besondere Ort ist frei von der Verpflichtung der Grabpflege und von fortlaufenden Grabgebühren und Kosten.